Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination

 

  • Ausübung der Tätigkeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan und Unterlage)

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 der Baustelle beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.

 

Geeignete Koordinatoren im Sinne der Baustellenverordnung verfügen grundsätzlich über baufachliche Kenntnisse sowie Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und über entsprechende Erfahrungen auf Baustellen. Ob ein Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung geeignet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; von Bedeutung sind insbesondere Art und Umfang des Bauvorhabens. Koordinatoren können z.B. Architekten, Ingenieure, Techniker oder Meister sein.

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